Gleitzeit ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beginn und Ende ihrer
täglichen Normalarbeitszeit innerhalb eines festgelegten Rahmens flexibel zu gestalten. In
Österreich ist die Einführung von Gleitzeit jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden,
insbesondere an das Vorhandensein einer schriftlichen Vereinbarung.
Notwendigkeit einer schriftlichen Vereinbarung
Gemäß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Österreich ist für die Einführung von
Gleitzeit eine schriftliche Vereinbarung erforderlich. In Betrieben mit Betriebsrat wird diese
durch eine Betriebsvereinbarung getroffen. Existiert kein Betriebsrat, muss eine individuelle
schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden.
Mündliche Absprachen sind rechtlich unwirksam und können zu
Überstundennachforderungen führen.
Inhalte der Gleitzeitvereinbarung
Eine rechtskonforme Gleitzeitvereinbarung sollte folgende Punkte enthalten:
• Dauer der Gleitzeitperiode: Zeitraum, in dem Zeitguthaben oder Zeitschulden
aufgebaut und abgebaut werden können.
• Gleitzeitrahmen: Täglicher Zeitraum, innerhalb dessen die Arbeitszeit flexibel
begonnen und beendet werden kann.
• Übertragungsmöglichkeiten: Regelungen zum Übertrag von Zeitguthaben oder
Zeitschulden in die nächste Gleitzeitperiode.
• Fiktive Normalarbeitszeit: Festlegung einer Referenzarbeitszeit zur Bewertung von
Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankenstand.
Arbeitszeitgrenzen
Die tägliche Normalarbeitszeit darf grundsätzlich 10 Stunden nicht überschreiten. Eine
Verlängerung auf bis zu 12 Stunden ist möglich, wenn die Gleitzeitvereinbarung vorsieht,
dass ein Zeitguthaben ganztägig verbraucht werden kann und der Verbrauch im
Zusammenhang mit einer wöchentlichen Ruhezeit nicht ausgeschlossen ist.
Fazit
Gleitzeit bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Flexibilität in der
Arbeitszeitgestaltung. Die Einführung erfordert jedoch eine sorgfältig ausgearbeitete
schriftliche Vereinbarung, die alle relevanten Aspekte regelt. Arbeitgeber sollten
sicherstellen, dass solche Vereinbarungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um
rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.